Das Recht des Stärkeren.
Mein erster eigener Vermieter war ein wirklicher Unsympath und behielt gegen alle meine Rechte meine Kaution unter fadenscheinigen Begründungen ein. Jung, dumm und naiv wie ich damals war und ohne den heutigen guten Draht zu meinen werten Erzeugern, verzichtete ich auf die umgerechnet gut 200 Euro und verbuche sie bis heute als bezahltes Lehrgeld.
Mein zweiter eigener Vermieter war ein arbeitsscheues Schlitzohr, allerdings ein ungeschicktes, was zu hohen, haltlosen Forderungen seinerseits ohne Zahlungen meinerseits führte. Da er irgendwie dennoch ein netter Mensch und eigentlich einfach nur völlig pleite war, blieb unser Verhältnis relativ gut, bis er das Haus an meinen dritten eigenenVermieter verkaufte.
Dieser dem tiefsten Proletentum entsprungene Alptraum von einem asozialen Menschen mit Grundbesitz hat mich in den verbleibenden acht Monaten des Mietverhältnis viel gelehrt. Dass man Kündigungen mit Weihnachtsaufmerksamkeiten und beiligenden Knebelverträgen schicken kann. Dass man sich an keinerlei Absprachen halten muss, wenn man nicht will. Dass man auch mit Ende 50 und als erfolgreicher Geschäftsmann Briefe voller Unwahrheiten und persönlichen Beleidigungen an alle Mieter des Hauses schicken kann. Ach, so viel mehr noch, doch es geht um was anderes. Die wichtigste Lektion damals war, dass man so jemandem nicht beikommen kann. Klingt hart, sagen Sie? Nicht in unserem Rechtstaat, sagen Sie?
Zitat: ”Wenn ich verliere kostet es Sie immernoch Ihre Zeit. Mich dann zwar mein Geld, aber seien wir ehrlich: ich kann es mir leisten.”
Und dann schließen Sie einen Vergleich, weil die desinteressierte Vertretung des AStA-Anwalts, der Sie zwar kostenlos berät, aber nicht kostenlos vertritt, nicht ausreichend eingearbeitet ist. Sie zahlen den aus Kulanz verringerten Satz in dem Wissen, dass es Sie dennoch härter trifft, als die Gebühr des viel teureren Anwalts den Gegner. Sogar wenn dieser zehn Mal zahlen muss, da er zehn Vergleiche geschlossen hat. Sie beruhigen sich mit dem Gedanken an den baldigen Auszug.
Die 80 Euro, die er von Ihrer Kaution einbehält, genauso wie ähnliche Beträge von anderen Ex-Mietern, stehen Ihnen rechtmäßig zu, das wissen Sie mittlweile. Aber Sie wissen auch um Ihr Nervenkostüm, Ihre Schlafstörungen. Sie können es sich nicht unbedingt leisten, umziehen ist teuer und neue Schuhe wären eigentlich wichtiger, aber Sie genehmigen sich den Luxus und kaufen sich: Ruhe.
Sie belassen es bei den drei Anschreiben und den Telefonaten. Sie beantragen keine Prozesskostenhilfe. Mittels Atemübungen bekommen sie die seltener werdenden Ohnmachtsgefühlattacken in den Griff.
In einem Satz: nach Auffassung des Bundesrates haben Sie alles richtig gemacht. Sich von Menschen mit viel Geld selbiges aus der eigenen Tasche ziehen zu lassen ohne sich dagegen zu wehren, gerade wenn man kein oder nur sehr wenig Geld hat - das ist wahres deutsches Staatsbürgertum, wahre Solidarität.
Auf Bagatellverfahren hat nur der ein Recht, der sich den Anwalt leisten kann. Du bist Deutschland.
Mein zweiter eigener Vermieter war ein arbeitsscheues Schlitzohr, allerdings ein ungeschicktes, was zu hohen, haltlosen Forderungen seinerseits ohne Zahlungen meinerseits führte. Da er irgendwie dennoch ein netter Mensch und eigentlich einfach nur völlig pleite war, blieb unser Verhältnis relativ gut, bis er das Haus an meinen dritten eigenenVermieter verkaufte.
Dieser dem tiefsten Proletentum entsprungene Alptraum von einem asozialen Menschen mit Grundbesitz hat mich in den verbleibenden acht Monaten des Mietverhältnis viel gelehrt. Dass man Kündigungen mit Weihnachtsaufmerksamkeiten und beiligenden Knebelverträgen schicken kann. Dass man sich an keinerlei Absprachen halten muss, wenn man nicht will. Dass man auch mit Ende 50 und als erfolgreicher Geschäftsmann Briefe voller Unwahrheiten und persönlichen Beleidigungen an alle Mieter des Hauses schicken kann. Ach, so viel mehr noch, doch es geht um was anderes. Die wichtigste Lektion damals war, dass man so jemandem nicht beikommen kann. Klingt hart, sagen Sie? Nicht in unserem Rechtstaat, sagen Sie?
Zitat: ”Wenn ich verliere kostet es Sie immernoch Ihre Zeit. Mich dann zwar mein Geld, aber seien wir ehrlich: ich kann es mir leisten.”
Und dann schließen Sie einen Vergleich, weil die desinteressierte Vertretung des AStA-Anwalts, der Sie zwar kostenlos berät, aber nicht kostenlos vertritt, nicht ausreichend eingearbeitet ist. Sie zahlen den aus Kulanz verringerten Satz in dem Wissen, dass es Sie dennoch härter trifft, als die Gebühr des viel teureren Anwalts den Gegner. Sogar wenn dieser zehn Mal zahlen muss, da er zehn Vergleiche geschlossen hat. Sie beruhigen sich mit dem Gedanken an den baldigen Auszug.
Die 80 Euro, die er von Ihrer Kaution einbehält, genauso wie ähnliche Beträge von anderen Ex-Mietern, stehen Ihnen rechtmäßig zu, das wissen Sie mittlweile. Aber Sie wissen auch um Ihr Nervenkostüm, Ihre Schlafstörungen. Sie können es sich nicht unbedingt leisten, umziehen ist teuer und neue Schuhe wären eigentlich wichtiger, aber Sie genehmigen sich den Luxus und kaufen sich: Ruhe.
Sie belassen es bei den drei Anschreiben und den Telefonaten. Sie beantragen keine Prozesskostenhilfe. Mittels Atemübungen bekommen sie die seltener werdenden Ohnmachtsgefühlattacken in den Griff.
In einem Satz: nach Auffassung des Bundesrates haben Sie alles richtig gemacht. Sich von Menschen mit viel Geld selbiges aus der eigenen Tasche ziehen zu lassen ohne sich dagegen zu wehren, gerade wenn man kein oder nur sehr wenig Geld hat - das ist wahres deutsches Staatsbürgertum, wahre Solidarität.
Auf Bagatellverfahren hat nur der ein Recht, der sich den Anwalt leisten kann. Du bist Deutschland.
Anna Licht - 25. Jan, 19:10
